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   BGH, 09.10.1979 - 1 StR 438/79   

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BGH, 09.10.1979 - 1 StR 438/79 (https://dejure.org/1979,1981)
BGH, Entscheidung vom 09.10.1979 - 1 StR 438/79 (https://dejure.org/1979,1981)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 1979 - 1 StR 438/79 (https://dejure.org/1979,1981)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Verwertung einer Zeugenaussage eines betrunkenen Zeugen - Berücksichtigung des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung des Gerichts - Abgrenzung eines beendeten von einem nicht beendeten Versuchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 195
  • MDR 1980, 153
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.12.1978 - 1 StR 595/78

    Abgrenzung zwischen Körperverletzungsdelikten und einem mit bedingtem Vorsatz

    Auszug aus BGH, 09.10.1979 - 1 StR 438/79
    Der Versuch ist beendet, wenn der Täter glaubt, er habe alles für den Eintritt des Erfolges Erforderliche getan, oder wenn er über die Wirkung seines Handelns im Zweifel ist, den Eintritt des Erfolges aber für möglich hält (BGHSt 22, 330, 331; BGH, Urteil vom 19. Dezember 1978 - 1 StR 595/78).
  • BGH, 20.12.1956 - 4 StR 447/56
    Auszug aus BGH, 09.10.1979 - 1 StR 438/79
    Nach ständiger Rechtsprechung ist für die Abgrenzung des beendeten vom nicht beendeten Versuch die Vorstellung des Täters maßgebend (BGHSt 10, 129, 131 [BGH 20.12.1956 - 4 StR 447/56]; BGH GA 1956, 89).
  • BGH, 12.02.1969 - 2 StR 537/68

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Abgrenzung zwischen beendetem und

    Auszug aus BGH, 09.10.1979 - 1 StR 438/79
    Der Versuch ist beendet, wenn der Täter glaubt, er habe alles für den Eintritt des Erfolges Erforderliche getan, oder wenn er über die Wirkung seines Handelns im Zweifel ist, den Eintritt des Erfolges aber für möglich hält (BGHSt 22, 330, 331; BGH, Urteil vom 19. Dezember 1978 - 1 StR 595/78).
  • BGH, 30.06.1954 - 6 StR 172/54

    Vernehmung des mittelbaren Zeugen obgleich der Möglichkeit der Vernehmung des

    Auszug aus BGH, 09.10.1979 - 1 StR 438/79
    Seine Vernehmung ist grundsätzlich statthaft (BGHSt 6, 209, 210 [BGH 30.06.1954 - 6 StR 172/54]; 17, 382, 383; BGH, Urteil vom 26. Juni 1979 - 1 StR 246/79).
  • BGH, 26.06.1979 - 1 StR 246/79

    Zulässigkeit und Beweiswert der Vernehmung eines Zeugen vom Hörensagen -

    Auszug aus BGH, 09.10.1979 - 1 StR 438/79
    Seine Vernehmung ist grundsätzlich statthaft (BGHSt 6, 209, 210 [BGH 30.06.1954 - 6 StR 172/54]; 17, 382, 383; BGH, Urteil vom 26. Juni 1979 - 1 StR 246/79).
  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62

    Vernehmung von Polizeibeamten als Zeugen vom Hörensagen i.R.v. Aussagen über die

    Auszug aus BGH, 09.10.1979 - 1 StR 438/79
    Seine Vernehmung ist grundsätzlich statthaft (BGHSt 6, 209, 210 [BGH 30.06.1954 - 6 StR 172/54]; 17, 382, 383; BGH, Urteil vom 26. Juni 1979 - 1 StR 246/79).
  • BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82

    Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont,

    In neueren Entscheidungen hat der 1. Strafsenat unabhängig vom Tatplan unbeendeten Versuch lediglich dann angenommen, wenn der Täter überzeugt war, daß ohne weiteres Zutun der Erfolg nicht eintreten werde (Urteil vom 6. Juli 1976 - 1 StR 286/76), und beendeten Versuch dann bejaht, wenn der Täter bei Abbruch der Handlung den Erfolg für möglich hielt (Urteil vom 9. Oktober 1979 - 1 StR 438/79 = NJW 1980, 195; Beschluß vom 23. Juni 1981 - 1 StR 283/81).

    Die genannten Entscheidungen, die darauf abstellen, ob der Täter den Erfolgseintritt für möglich gehalten habe, weisen allerdings eine Gemeinsamkeit auf: Ihnen lagen Fälle zugrunde, in denen der Täter so viel getan hatte, daß der spätere Eintritt des Erfolges nicht nur entfernt möglich war, sondern als unmittelbare Folge der Tat sehr nahe lag (vgl. BGHSt 14, 75 = tiefer Messerstich in Herznähe; BGHSt 22, 330 = mehrere lebensgefährliche Messerstiche; BGH, Urteil vom 9. Oktober 1979 - 1 StR 438/79 = wuchtige Schläge mit einem Bierkrug gegen den Kopf; BGH, Beschluß vom 23. Juni 1981 - 1 StR 283/81 = Mißhandlung bis zur Bewußtlosigkeit; BGH, Urteil vom 16. Oktober 1980 - 4 StR 530/80 = wuchtiger Schlag mit einem 1 1/2 kg schweren Nageleisen, der unter anderem zum Schädelbruch führte).

  • BGH, 28.02.1989 - 1 StR 36/89

    Abgrenzung vom unbeendeten zum beendeten Versuch - Rücktritt vom Versuch -

    Im ersten Fall richtete sie die Unterscheidung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch an der Vorstellung des Täters bei Tatbeginn aus und nahm dann einen beendeten Versuch an, wenn der Täter das geplante Handlungskontingent erschöpft hatte (BGHSt 10, S. 129 ff., 131; BGHSt 14, S. 75 ff.; BGH MDR 1980, S. 153 [hier: III (310) 66 a]).

    Urteilte er zu diesem Zeitpunkt, daß der Erfolg hinreichend bedingt sei, war der Versuch beendet, im anderen Fall unbeendet (BGHSt 22, S 230; BGH, MDR 1980, S. 153).

  • BGH, 13.05.1983 - 3 StR 82/83

    Rücktritt vom Versuch der Steuerhinterziehung oder strafbefreiende Wirkung gemäß

    Denn der Angeklagte hatte nach seinen Vorstellungen, auf die es bei der Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch ankommt (BGHSt 10, 129, 131 [BGH 20.12.1956 - 4 StR 447/56]; 22, 176, 177; 22, 330, 331; 31, 46, 48; 31, 170, 171 BGH, Urteil vom 9. Oktober 1979 - 1 StR 438/79 -, insoweit in NJV 1980, 195 nicht abgedruckt), "alles getan ..., um sein Ziel - den nicht gerechtfertigten Verzicht der Zollbehörde auf einen Teil der zu entrichtenden Ausgleichsbeträge ... - zu erreichen" (UA S. 8).
  • BGH, 16.10.1980 - 4 StR 530/80

    Fehlerhaftes Unterlassen der Prüfung des Vorliegens eines Rücktritts

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für die Abgrenzung des beendeten vom nicht beendeten Versuch die Vorstellung des Täters maßgebend (BGHSt 10, 129, 131 [BGH 20.12.1956 - 4 StR 447/56]; BGH NJW 1980, 195).

    Hatte der Angeklagte von vornherein keinen festen Tatplan, dann kommt es für die Frage des Rücktritts gerade auf die Vorstellungen des Angeklgten in diesem Augenblick an (BGHSt 22, 330, 332; BGH NJW 1980, 195).

  • BGH, 14.02.1984 - 1 StR 849/83

    Abgrenzung von direktem und bedingtem Tötungsvorsatz - Strafbefreiender Rücktritt

    Ein mit direktem Tötungsvorsatz unternommener Versuch ist in der Regel - erst - beendet, wenn der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges - also des Todes - für möglich hält (BGHSt 31, 170, 175; vgl. ferner BGH JZ 1980, 69 = MDR 1980, 153; Urt. vom 4. August 1983 - 4 StR 314/83 - bei Holtz MDR 1983, 983 [BGH 13.07.1983 - IVb ZB 31/83]/984).
  • BGH, 22.07.1980 - 1 StR 804/79

    Übersetzung fremdsprachiger Urkunden - Beweisqualität des Zeugen vom Hörensagen -

    Auch der Zeuge vom Hörensagen ist ein unmittelbares Beweismittel (BGH, Urteil vom 9. Oktober 1979 - 1 StR 438/79).
  • BGH, 29.05.1981 - 2 StR 191/81

    Rüchtritt vom versuchten Totschlag durch das Unterlassen weiterer Schüsse trotz

    Der Versuch war dann beendet, wenn der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt zumindest damit rechnete, K. tödlich getroffen zu haben (BGHSt 22, 330; BGH, Urteile vom 20. Februar 1980 - 2 StR 722/79, vom 9. Oktober 1979 - 1 StR 438/79 und vom 27. Mai 1975 - 4 StR 130/75).
  • BGH, 16.09.1980 - 1 StR 468/80

    Kein Anspruch auf Übersetzung der schriftlichen Urteilsgründe - Mord aus

    Der Versuch ist in diesem Falle beendet, wenn der Täter glaubt, er habe alles für den Eintritt des Erfolges Erforderliche getan, oder wenn er über die Wirkung seines Handelns im Zweifel ist, den Eintritt des Erfolges aber für möglich hält (BGHSt 22, 330, 331; BGH MDR 1980, 153).
  • BGH, 25.11.1981 - 3 StR 361/81

    Einholung eines zweiten Sachverständigengutachten zur Beurteilung der

    Hatte er sich darüber, insbesondere über die Zahl der auszuführenden Messerstiche, keine Gedanken gemacht, so kommt es darauf ab, ob er bei Tatende meinte oder es für möglich hielt, er habe sein Ziel schon mit dem einen Stich erreicht (BGHSt 22, 330; BGH NJW 1980, 195; BGH bei Holtz MDR 1980, 628).
  • BGH, 20.02.1980 - 2 StR 722/79

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Totschlagsversuch - Beendung eines mit

    Der Angeklagte hatte dann nämlich alles getan, was er sich vor Beginn der Tat vorgenommen hatte (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 1979 - 1 StR 438/79 = NJW 1980, 195).
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